Widerworte

Mittwoch, 1. Sept.: Nichts als Worte ... - "sturzpräventiv"! >


Dagmar Hanses - unsere Abgeordnete im Düsseldorfer Landtag

 

Baggern im Wald im Naturschutzgebiet

Als Verbindung zwischen dem Wanderparkplatz Hasbecke (an der L856 zwischen Hirschberg und der B55) und dem Kohlenmeiler in Hirschberg wurde vor einigen Wochen eine kaum noch passierbarer schmaler Fußpfad ausgebaut. Die Fläche ist FFH- und Naturschutzgebiet. Nachdem der Bagger fertig war, bot sich folgendes Bild:

 

Wo ein schmaler Fußweg gereicht hätte, zieht sich nun eine Schneise der Verwüstung durch den Wald. Matschig und lehmig ist der Weg geblieben, deshalb wurde mit Rindenmulch eine schmale Trasse abgestreut.

 

Beiderseits des Wegedammes ziehen sich tiefe Gräben - neu angelegte Gewässer, für die keinerlei Genehmigungsgrundlage vorliegt.

 

Völlig absurde Zu- und Ableitungen ziehen sich noch mehrere Zehnermeter vom eigentlichen Weg entfernt in den Wald hinein, auch dort: Verwüstung.

 

Der Aushub aus den Gräben wurde einfach in den Wald hinein gebaggert, teilweise bsi zu 8 Metern weit. Jahrelang wird hier ´kein Gras mehr wachsen´. Der sterile Lehm bietet die denkbar schlechtesten Bedingungen für standortgerechtes Wachstum.

 

Die Bilder verdeutlichen: Hier liegt ein schwerwiegender Eingriff in das NSG und FFH-Gebiet vor. Möglicherweise hätte auch eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden müssen (Anlage eines Gewässers). Die Schutzgüter sind in extremem Maße betroffen. Der Landschaftsbeirat, der in diesem Fall zwingend hätte beteiligt werden müssen, wurde nicht eingeschaltet.

 

Lage der Schneise: Im Naturschutz- und FFH-Gebiet.

 

 

Eine erste Stellungnahme der WAL kam am Samstag, den 17. Mai in die heimische Presse:

 

"Um erst gar keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Die Sauerland Waldroute ist ein hervorragendes Projekt, zu dem wir in Warstein eine Menge beitragen können. Diese neue Wanderroute stellt unsere touristischen Pfründe in den Mittelpunkt (mystischer Wald, zauberhafte Natur, Ruhe und Abgeschiedenheit). Seitens der Warsteiner Liste freuen wir uns, dass auf diesem Wege der sanfte Tourismus in Warstein einen enormen Anschub bekommt.

Ganz und gar unbegreiflich ist allerdings die Art, wie seitens der Stadt ein Teilstück der Wanderroute im Hirschberger Forst "hergerichtet" wurde. Mitten im Naturschutz- und FFH-Gebiet im Bereich Hasbecke wurde aus einem auf der Landkarte gestrichelt eingezeichneten Fußweg ein jetzt in breiter Schneise geführter Mammutweg. Offensichtlich wurde mit schweren Gerät auf mehr als 200 Meter der Waldboden kräftig durchmodelliert. Dazu wurden breite und tiefe Entwässerungsgräben angelegt und mannshohe Böschungen in den geschützten Buchenwaldbestand hineingeschoben. Dieser exzessive Ausbau setzt sich leider auch vor und hinter diesem offensichtlichen Sonderprojekt in den Waldwegen fort.

Die Warsteiner Liste mag kaum glauben, dass dem städtischen Forstamt für diesen Eingriff in geschützte Flächen die erforderliche Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde und die Zustimmung des Landschaftsbeirates vorliegt. Diese Art des Wegeausbaus steht zudem im krassen Gegensatz zur Marketingkonzeption der Waldroute und kann deshalb nur als kontraproduktiv bewertet werden. Angesichts der Erwartung unbeständigen Wetters für Samstag hat man sich in den letzten Tagen schnell noch ein kleines kosmetisches Sahnehäubchen einfallen lassen. Damit die Wanderschuhe u.a. des Ministers Uhlenberg nicht allzu tief im Schlamm versinken, wurde auf dem viel breiteren Wall ein gut ein Meter breites Pättken mit Rindenmulch gestreut - man könnte es lustig finden, wenn es nicht einen so ernsten Hintergrund hätte. Schade, war sich die WAL in ihrer Fraktionssitzung einig. Um zukünftig solch böse Überraschungen nicht öfter erleben zu müssen, wird sich die Liste um die Klärung der Hintergründe und der Verantwortlichkeiten bemühen."

 

Die WAL möchte Klarheit, wie dieser Fall gelaufen ist, deshalb stellt die Warsteiner Liste Fragen an die Warsteiner Stadtverwaltung und an den Kreis Soest als Untere Landschaftsbehörde.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Manfred,

zum wiederholten Mal gibt der Waldwegebau, vor allem im Hirschberger Forst, Grund für erhebliche Kritik. Die heute der Öffentlichkeit präsentierte Premiumwanderpiste in der Hasbecke offenbart nach unserer Einschätzung eine beklagenswert unsensible Einstellung zum Umgang mit der Natur und eine fehlende Akzeptanz der geltenden Umwelt- und Naturschutzgesetze. Die Äußerungen von Herrn Förster Werres im heutigen Warsteiner Anzeiger, so sie richtig zitiert wurden, lassen deutlich werden, dass es hier offensichtlich nicht um eine bedauernswerte fehlerhafte Ausführung geht. Dieses Projekt ist offenbar genau so geplant, und damit entgegen den Schutzinteressen der Natur, entgegen den Marketinginteressen der Waldroute und damit entgegen den Interessen der Stadt Warstein ausgeführt worden.

Dieser exzessive Wegebau wurde im Naturschutzgebiet und ausgewiesenen FFH-Gebiet durchgeführt, also in einem Bereich, der sowohl durch bundes- als auch durch europäisches Recht vor Eingriffen geschützt ist.

Durch eine Entwässerung, so wie hier beabsichtigt und durchgeführt, werden die Schutzgründe dieses Bereiches direkt berührt. Sollten, wie es sich heute abzeichnete, in den neuen Gräben sogar neue Fließgewässer entstehen, wäre zudem eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen gewesen. Es ist zu prüfen, ob hier geltendes Recht verletzt wurde und welche Konsequenzen dies ggf. haben muss.

Unseres Erachtens liegt hier eindeutig ein Eingriff in das Naturschutzgebiet vor. Dieser Eingriff hätte zwingend eine Beteiligung des Landschaftsbeirates bei der Erteilung einer Befreiung von den Maßgaben des Naturschutzes erfordert. Eine Beteiligung des Beirates hat es aber nicht gegeben. Schon deshalb liegt hier ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor.

Dieser Eingriff kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Vier bis fünf Jahre, so Herr Werres im WA, werden wir und die hoffentlich vielen Wanderer über den Anblick dieser Ödnis hinwegsehen müssen, wobei ein Blick auf Hirschberg, den Herr Werres fälschlicherweise als Kompensation anpreist, in dieser Passage durch den Fichtenbestand verwehrt bleibt.

Es kann jetzt nur noch darum gehen, sicherzustellen, dass sich ein solches Desaster nicht noch einmal wiederholt. Um abzuklären, wo genau dafür der Hebel anzusetzen ist, bitten wir um kurzfristige Beantwortung der folgenden Fragen (möglichst noch im Forstausschuss am kommenden Dienstag):

 

In welcher Form wurde diese Maßnahme mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Forstbehörde abgestimmt (unseres Wissens war der Landschaftsbeirat nicht involviert)?

Hat es eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben (FFH-Verträglichkeit, Auswirkungen auf das FFHGebiet, Auswirkungen auf die Schutzgüter und die geschützten Arten, Verdacht einer § 62 Biotopfläche)?

Wenn es eine Anzeige dieses Eingriffs in das NSG- und FFH-Gebiet gegeben hat, welche Substanz / welche Planung wurde der Behörde vorgelegt und wofür liegt eine Zustimmung vor?

Welche Kosten hat die Herstellung dieses Wanderweges verursacht und aus welchem Budget wurden sie beglichen?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die gravierenden Eingriffe im Nachhinein wenigstens ansatzweise wieder zu korrigieren? (Gräben, die man gebaggert hat, kann man prinzipiell auch wieder auffüllen, Böschungen, die man im Buchenbestand aufgeschoben hat, wieder abtragen!)

Mit freundlichem Gruß

 Bernd Belecke


Antwort Forstamt Stadt Warstein     /     Antwort Kreis Soest Untere Landschaftsbehörde

 

Man versucht offensichtlich bei der Stadt Warstein diese Sache herunterzuspielen. Und dem einen oder anderen erscheinen die Vorwürfe vielleicht überzogen (interessanterweise sind das aber nur diejenigen, die die Verwüstung noch nicht mit eigenen Augen gesehen haben...). Aber es ist zu bedenken: Hier liegt ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, wie von Seiten der Stadt bei bestehenden Verstößen bezüglich Gartenhütten vorgegangen wird! Neben allen verfahrensrechtlichen Verstößen (die im Detail zu prüfen wären): Ein Blick in die ersten Paragraphen des Landschaftsgesetzes zeigt, wie gedankenlos hier vorgegangen wurde. Hier ein pdf mit den entsprechenden Kernsätzen (Hervorhebungen von uns).

 

Es lohnt sich übrigens, den so geschaffenen Wanderweg einmal mit den Qualitätskriterien für Premium-Wanderwege zu vergleichen, die vom Deutschen Wanderinstitut aufgestellt worden sind. Ein Premium-Wanderweg zu sein, das ist das Ziel, mit dem die Sauerland Waldroute angetreten ist... Dem Link folgen, dann erscheinen die Premium-Kriterien als pdf (und vom Titel sollte man sich nicht verwirren lassen - was im Bayerischen Wald gilt, gilt selbstverständlich auch im Sauerland):

 

 



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