Memorandum of Misunderstanding: Dieser Grundlagen-Vertrag sprengt der Steinindustrie den Weg frei in die Tiefe
Stellungnahme der „Warsteiner Liste“ (WAL) zum Grundlagenpapier für das geplante Vertragsvorhaben der Stadt mit der Steinindustrie:
1. Unsere Kritik entzündet sich zunächst schon daran, dass in der Vertragspräambel allein das Interesse der Stein-betriebe präzise sowie an erster Stelle formuliert wird und die Interessen der Stadt lediglich am Rande bzw. an zweiter Stelle angeführt werden. Die Gewichte sind ungleich verteilt. Vorrangig hat das Interesse des Gemeinwe-sens zu sein:
Der Ortteil Warstein – seine Bevölkerung wie seine Einrichtungen – werden seit Beginn des Steinabbaus und mit dessen Ausweitung in zunehmendem Ausmaß in empfindlicher Weise in seiner Lebensqualität beeinträchtigt: durch Sprengerschütterungen und Sprengfolgengefährdungen, durch Betriebslärm nahezu rund um die Uhr, durch Staub- und Feinstaubentwicklung, durch den ununterbrochenen Steinlastverkehr, durch die Zerstörung des Landschafts-bildes und die Beeinträchtigung des Erholungswertes unseres Ortsteils und seiner näheren Umgebung – kurz: Der Ort hat gravierende Schäden genommen durch die Entwicklung der Steinindustrie. Hinzu kommt nun die drohende Gefährdung des hochqualifizierten Grundwasservorkommens durch die beabsichtigte Absenkung des Abbauni-veaus.
Um diese Risiken zu mindern und die Belastung der Stadt und der Bevölkerung zurückzuführen und zu begrenzen, wäre ein bindender Vertrag mit der Steinindustrie (Städtebaulicher Vertrag) möglicherweise ein angebrachtes Ver-fahren.
2. Es erscheint uns fragwürdig, ohne dass vorab ein entsprechender Beschluss der Stadtvertretung vorliegt, zwei spektakuläre Großvorhaben, die die Warsteiner Verhältnisse entscheidend verändern würden (die hier wegen des noch nichtöffentlichen Charakters der Vereinbarung nicht näher benannt werden können) in einem Vertrag zu prä-sentieren. Dazu müsste zunächst eine breite Diskussion erfolgen!
3. Fast alle im Entwurf angerissenen Problemfelder (Verkehrsplanung, Staub- und Feinstaubimmissionen, Spreng-erschütterungen und LKW-Verkehr) sind zu vage gefasst. In der Regel ist von „Prüfungen und Überlegungen“ die Rede – unverbindliche Regelungen! Das geht über den Stand der bisherigen, unzulänglichen Vereinbarungen kaum hinaus. Man fragt sich also: Wozu dieses aufwändige Vertragsverfahren? Da reichen doch, hinsichtlich der auf den Weg gebrachten Bauleitplanung, die bisherigen Abkommen!
4. Skeptisch macht zudem, wie überfallartig diese Grundlagenvereinbarung dem Ausschuss vorgelegt worden ist, dass gar nicht hinreichend Zeit blieb, das Papier in verantwortbarer Form zu prüfen und zu beraten (ähnlich wie beim „Generationen-Vertrag“).
5. Nochmal: Warum überhaupt eine solche „Grundlagenvereinbarung“? Es reichte doch, zunächst die Interessen der Stadt aufzulisten (s. oben Punkt 1), breit öffentlich zu diskutieren und anschließend mit diesen Vorstellungen in die Verhandlungen zu gehen!
6. Die Stadt sollte mit einem so gewichtigen Vertragsvorhaben ein unabhängiges Rechtsanwaltsbüro beauftragen.
Werner Braukmann / Bernd Belecke


